Förderprogramm »25 Jahre Deutsche Einheit und Freistaat Sachsen«
Das Förderprogramm »25 Jahre Deutsche Einheit und Freistaat Sachsen«
Die Sächsische Staatsregierung initiierte anlässlich des 25. Jubiläums der Deutschen Einheit und der Wiedergründung des Freistaates Sachsen ein Förderprogramm. Daraus konnte für Projekte von Vereinen, Verbänden, Kommunen, Religionsgemeinschaften und Privatpersonen, die den Demokratisierungs- und Einigungsprozess in Sachsen vor 25 Jahren zum Leitthema hatten, ein Projektzuschuss beantragt werden. Der Freistaat Sachsen stattete das Förderprogramm mit Haushaltsmitteln in Höhe von 800.000 Euro aus.
Ziele der Förderung
Durch das Förderprogramm wurden sachsenweit Projekte und Vorhaben unterstützt, welche die Demokratisierung Sachsens, den Weg zur deutschen Einheit, die Bildung des Freistaates Sachsen und die Entwicklung seit seiner Wiedergründung im Jahr 1990 beleuchteten und dazu beitrugen, die damaligen Ereignisse und Erfahrungen bleibend im kollektiven Gedächtnis zu verankern. Ziel war es, besonders die Menschen zu erreichen, die die Ereignisse in den Jahren 1989/1990 nicht erlebt haben. Weiterhin wurde auf lokale und regionale Entwicklungen aufmerksam gemacht, die nicht zum Standardrepertoire des Gedenkens gehören. Es wurden Projekte gefördert, die bürgerschaftliche Aktivitäten und politische Beteiligung anregten und verstärkten.
Förderfähig waren Projekte und Maßnahmen, die
- die Bedeutung der Friedlichen Revolution für die Demokratisierung Sachsens und den Übergang des politischen Systems bis zur deutschen Einheit anschaulich machten;
- an die weitreichende politische Beteiligung und Initiativkraft großer Teile der Bevölkerung wie auch die Übernahme politischer Verantwortung zahlreicher Bürger erinnerten und diese für heute erfahrbar machten;
- die Entwicklung des Freistaates Sachsen seit seiner Wiedergründung im Jahr 1990 zeigten; insbesondere Projekte, welche
- sich mit den Entwicklungen in den Bereichen Soziales, Bildung, Kultur, Wirtschaft und Umwelt befassten,
- die Geschichte von Unternehmen und Betrieben einschließlich ihrer Produkte darstellten, zum Beispiel deren Transformationsprozesse oder die Rolle der Treuhandanstalt;
- Zusammenhänge der sächsischen Entwicklungen zu den ostmitteleuropäischen Nachbarstaaten aufzeigten und die länderübergreifende Zusammenarbeit stärkten.
Weitere Informationen zu den Auswahlkriterien können der Förderrichtlinie entnommen werden.
Zuwendungsempfänger
- kommunale Gebietskörperschaften, auch ihre Eigenbetriebe;
- juristische Personen des Privatrechts, insbesondere eingetragene Vereine, ausgenommen Parteien und Wählervereinigungen;
- natürliche Personen;
- Religionsgemeinschaften mit dem staatlich anerkannten Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, insbesondere Kirchengemeinden
Antrags- und Bewilligungsverfahren
Anträge auf Projektförderung konnten bis zum 31. März 2015 bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank eingereicht werden. Antragstellern stand dafür im Service-Portal Amt24 der Sächsischen Staatsregierung ein Online-Antragsverfahren mit allen weiterführenden Informationen und Formularen zur Verfügung. Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank nahm eine zuwendungsrechtliche und finanzielle Prüfung vor sowie eine Vorprüfung hinsichtlich der Schlüssigkeit und Vollständigkeit des Antrages. Alle formal korrekten Anträge lagen der Expertenkommission zur Begutachtung und Beratung vor. Das Hauptaugenmerk bei der Auswahl der zu fördernden Projekte lag auf der Qualität der Anträge und der inhaltlichen Übereinstimmung mit den Förderkriterien, weiterhin wurde auf eine regionale Ausgewogenheit geachtet. Darüber hinaus sollten möglichst zahlreiche und vielfältige Projekte von einer Förderung profitieren. Gemäß den Förderempfehlungen der Expertenkommission und der Sächsischen Staatskanzlei bewilligte die Sächsische Aufbaubank – Förderbank die Zuwendungen oder lehnte Anträge ab.
Das Förderprogramm »25 Jahre Deutsche Einheit und Freistaat Sachsen« versteht sich als Fortführung der Förderrichtlinie »25 Jahre Friedliche Revolution« aus dem Jahr 2014, mit der 51 verschiedene Projekte in Sachsen gefördert werden konnten.